Schäden vorprogrammiert

20. Dezember 2023

Zum Jahreswechsel von 2022 auf 2023 wurde mit dem Verkauf von Feuerwerk für Silvester in Deutschland ein Umsatz in Höhe von rund 180 Millionen Euro, und damit ein historisches Umsatzhoch erzielt, so die Datenbank Statista. In den beiden Jahren zuvor (2020/2021) war infolge der Corona-Pandemie der Verkauf von Feuerwerk an Silvester verboten. In diesem Jahr dürfte die Knallerei der Pyrobranche erneut Rekordumsätze bescheren, auch wenn die privaten Feuerwerke in die Kritik geraten sind, und so beginnt für ungezählte Autobesitzer das neue Jahr mit einem üblen Absturz. Ihr Auto wurde Opfer von Böllern oder Raketen. „Bei Schäden, die in der Silvesternacht entstehen, gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip“, erläutert Jürgen Lebherz von TÜV SÜD, „doch in der Realität sieht es aber leider oft so aus, dass sich der Schuldige nicht ermitteln lässt.“ Deshalb sollte man Vorsorge treffen.

Um silvesterlichen Risiken auszuweichen, empfiehlt es sich rechtzeitig, das eigene Auto Sicherheit bringen. „Der beste Platz für das Fahrzeug an diesem Abend ist eine Garage“, rät der TÜV SÜD-Fachmann. Ansonsten bietet es sich an, in ruhigeren Straßen oder Höfen abseits der Haupt-Feuerwerksaktivtäten zu parken und Möglichkeiten nutzen, das Auto unterzustellen. Ebenso geben Bäume Schutz, denn deren Äste bremsen herabfallende Reste von Feuerwerkskörpern. „Am besten einige Tage vor dem Jahreswechsel bei einem abendlichen Spaziergang in der Umgebung nach geeigneten Parkmöglichkeiten Ausschau halten“, rät Jürgen Lebherz.

„Grundsätzlich ist die Karosserie eines Personenwagens durch handelsübliche Silvesterraketen zwar kaum gefährdet“, schildert Lebherz seine Erfahrungen. Wenn Reste oder ausgebrannte Raketen auf die Autos fallen, sind meist keine größeren Beschädigungen zu befürchten. Auch dass der Wagen Feuer fängt, ist im Grunde ausgeschlossen. Werden die Kracher jedoch aus kurzer Entfernung auf ein Auto oder in das Innere des Pkw geworfen, können größere Schäden an Lack, Scheiben oder Inneneinrichtung entstehen.

Cabriobesitzer allerdings sollten zur Knallerzeit aufpassen. Ihre Teilkasko-Versicherung zahlt Schäden am Stoffverdeck etwa durch glimmende Raketenreste nämlich in aller Regel nicht. Besonders empfindliche Fahrzeuge wie eben Cabrios lassen sich allerdings mit einer Schutzhülle - Car-Cover oder Foliengarage - sichern.

Das Verursacherprinzip gilt auch bei Schäden am Auto, die in der Silvesternacht entstehen. Wer eine Rakete zündet und damit einen Wagen beschädigt, muss die Reparatur bezahlen. In der Realität sieht es aber leider oft so aus, dass sich der Schuldige nicht ermitteln lässt. Die Schäden werden erst im Licht des Neujahrsmorgens sichtbar. Die Gäste, die Stunden zuvor noch ausgelassen auf der Straße gefeiert haben, sind längst weg. Den Verursacher zu finden, ist nahezu unmöglich. In diesem Fall übernimmt die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters die Schäden. Es lohnt sich allerdings, vor der Reparatur den Kontakt zur eigenen Versicherung zu suchen, um eventuelle Vertragsbedingen zu erfragen.

Eine Feuerwerklandestelle auf dem Auto erkennt man auf dem Lack oft an einer schwarz-braunen Verfärbung. „Dabei handelt es sich in der Regel um Schmauchspuren“, schildert TÜV SÜD-Fachmann seine Erfahrungen. Meist lassen sie sich mit einer guten Lackpolitur rückstandsfrei beseitigen. Keinesfalls sollte der Autofahrer mit Verdünnung, scharfen Reinigungsmitteln oder Werkzeugen zu Werke gehen. Verschwinden Silvesterspuren trotz Polierens nicht, ist ein Autolackierer oder Smart-Repairer gefragt. Grundsätzlich rät der TÜV SÜD-Fachmann: „Den entstandenen Schaden in jedem Fall bei der Polizei anzeigen und vor dem Gang zur Versicherung fotografieren.“